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Unternehmen

Ein großer und wichtiger Aufgabebereich des Notars liegt im Bereich der Unternehmensgründung und -verwaltung.
Insbesondere bei der Gründung und bei Änderungen von sog. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG) bzw. bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Geschäftsanteilen ist eine notarielle Tätigkeit im Allgemeinen unumgänglich. Auch bei sog. Personalgesellschaften (z.B. KG oder OHG), bei Vereinen oder bei Einzelunternehmen ist jedoch zumindest für jede Registeranmeldung ein Notar gefragt. Die notarielle Tätigkeit umfasst darüber hinaus auch die Gestaltung und Beurkundung von Umwandlungsverträgen.
Bei vielen dieser Prozesse bietet sich eine vorherige Beratung an, bei der ggf. auch zusammen mit einem Steuerberater das Ziel und der Inhalt der beabsichtigten Urkunden erarbeitet werden.