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Immobilienkauf / -verkauf

Der Immobilienkauf als Oberbegriff für den Erwerb bzw. die Veräußerung eines Grundstücks, eines Wohnungs- oder Teileigentums oder eines Erbbaurechtes bedarf der notariellen Beurkundung.
Da die meisten Gebäude fest mit dem Boden verbunden sind, sind diese wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks und können somit nicht gesondert verkauft werden. Der „Hauskauf“ ist somit zumeist aus rechtlicher Sicht ein Grundstückskauf und mit dem Grundstück zusammen wird dann auch das darauf errichtete Gebäude erworben.
Die Aufgabe des Notars ist es, die Besonderheiten der Vertragsgestaltung und die Wünsche der Beteiligten im Vertrag umzusetzen und insbesondere für eine möglichst sichere Abwicklung zu sorgen, sodass die Vertragspartner nur dann leisten, wenn sichergestellt ist, dass sie auch ihre Gegenleistung erhalten.

Ein „einfacher“ Grundstückskaufvertrag kann z.B. wie folgt ablaufen:

• ggf. Klärung der Finanzierung mit der Bank (Käufer)
• Einigung über Kauf- / Verkaufsabsicht (Verkäufer/Käufer)
• Auftrag Kaufvertragsentwurf an Notar (Verkäufer/Käufer)
• Entwurf an Vertragsparteien (Notar)
• ggf. Besprechung/Umsetzung von Änderungswünschen (Käufer/Verkäufer/Notar)
• ggf. Auftrag für Hypothek/Grundschuld an Notar (Käufer/Bank)
• Vereinbarung eines Beurkundungstermins
• Beurkundung Kaufvertrag ggf. Hypothek/Grundschuld (Käufer/Verkäufer/Notar)
• Antrag bei Grundbuchamt bez. Eintragung Vormerkung + ggf. Grundschuld (Notar)
• Anforderung von div. Unterlagen + Mitteilungen (Notar)
• z.B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde;
• Genehmigungen (z.B. Verwalterzustimmung bei Wohnungseigentum);
• Löschungsunterlagen bei der Bank;
• Mitteilung an Gutachterausschuss / Finanzamt.
• Zahlung der Grunderwerbsteuer an Finanzamt, sobald Bescheid da (Käufer)
• Fälligkeitsmitteilung wenn alle Voraussetzungen vorliegen an Käufer (Notar)
• Zahlung nach Anweisung des Notars (Käufer)
• Übergabe des Besitzes (Verkäufer/Käufer)
• Bestätigung Zahlungseingang an Notar (Verkäufer)
• Antrag auf Eigentumsumschreibung / Löschung der Vormerkung etc. (Notar)
• Eintragung des/der neuen Eigentümer/s im Grundbuch = Eigentumsübergang
• Eintragungsmitteilung an Verkäufer und Käufer (Notar)

Im Einzelfall können sich jedoch viele Besonderheiten ergeben, die zusätzliche Gestaltungselemente erfordern. In vielen Fällen ergeben sich z.B. Besonderheiten aus

• dem Grundbesitz selbst;
• den Eigentumsverhältnissen;
• einzuholenden Genehmigungen;
• der Lastenfreistellungen;
• den Zahlungsmodalitäten;
• besonderen Gestaltungswünschen der Beteiligten (z.B. Ratenkauf, Nießbrauchsvorbehalt, etc.);
• den Beteiligten (z.B. Kauf von einem gerichtlich bestellten Betreuer, von einem Insolvenzverwalter oder einem Testamentsvollstrecker).

Für die Vorbereitung auf einen Grundstückskaufvertrag können Sie gerne das von mir entworfene Formular so weit wie Ihnen möglich ausfüllen und mir übermitteln. Wenn Sie mir einen entsprechenden Auftrag erteilen, werde ich Ihnen dann zeitnah einen Entwurf übermitteln. Alternativ können Sie auch gerne über mein Büro einen Besprechungstermin vereinbaren, wenn vorab bereits Klärungsbedarf besteht.