Übertragung / Schenkung
Die Gründe dafür, eine Immobilie ohne eine unmittelbare Bezahlung auf einen neuen Eigentümer zu übertragen können vielfältig sein. Häufig erfolgt z.B. eine lebzeitige Übertragung durch die Eltern auf das/die Kind/er (z.B. im Interesse eines Generationswechsels bei der Familienimmobilie oder um Erbschaftssteuer zu sparen).
Bei derartigen Schenkungen kann sich der Schenker z.B. ein lebenslanges Nießbrauchsrecht oder Wohnungsrecht vorbehalten und durch eine sog. Rückauflassungsvormerkung sicherstellen, dass die Immobilie nicht weiterverkauft oder gepfändet wird.
Dem Beschenkten können auch andere Verpflichtungen als Gegenleistung für die Schenkung auferlegt werden (z.B. eine Pflegeverpflichtung oder eine Verpflichtung regelmäßige Zahlungen oder Naturalunterhalt zu leisten).
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfätig und eine umfassende Beratung daher in den meisten Fällen unerlässlich.